Das Medizin- und Arzthaftungsrecht
Das Medizinrecht reguliert in hierzulande u. a. alle Rechte und Pflichten welche aus der Abhängigkeit Arzt und Patient resultieren.
Beim Medizinrecht handelt es sich um ein Rechtsgebiet, welches von seiner Komplexibilität her als ein sehr anspruchsvolles Rechts-Thema bezeichnet werden kann. Normalerweise sind hier auch nur spezialisierte Rechtsanwälte tatsächlich ausreichend versiert um fachkundig rat geben zu können.
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Rechtsfälle aus dem Medizinrecht gestalten sich des Öfteren außergewöhnlich mühsig und lange dauernd. Oftmals stehen hohe Ansprüche aus Schadensersatz und/oder Schmerzensgeld im Raum, wenngleich die Haftpflichversicherungen der Ärzte kaum was unversucht lassen um solche Zahlungen zu vermeiden.
Hier wird regelmäßig mit schwerem Geschütz gekämpft. Die wenigsten Ärzte sind bereit ihr mögliches Fehlverhalten einzugestehen und dafür Rechenschaft zu übernehmen, sie fürchten zum einen nachteilige berufliche Folgen und werden zum anderen häufig selbst von ihren Versicherungen schlichtweg dazu angehalten nichts zuzugeben.
Die Nachweispflicht für Schädigungen durch Behandlungsfehler liegt üblicherweise beim Geschädigten
Das Medizinrecht verlangt von dem geschädigten Patienten die Nachweispflicht, einen kausalen Zusammenhang zwischen medizinischem Behandlungsfehler und der dadurch folgenden Schädigung nachzuweisen. Dies ist allerdings in der Realität häufig sehr mühsam, häufig kann nur ein Gutachter die Kausalität ohne Zweifel zeigen. Infolge der Kompliziertheit dieses Rechtsbereichs ist es betroffenen Patienten zu empfehlen einen Fachanwalt für Medizinrecht zu konsultieren. Man kann sich zunächst auch per Rechtsauskunft im Internet eine Übersicht über die Möglichkeiten verschaffen.
Der rechtliche Fachbereich Arbeitsrecht
Die Mehrheit der Beschäftigten in Deutschland sind über ihre vorhandenen Rechte nur unzureichend informiert. Im Arbeitsrecht ist etwa der Schutz vor ungerechtfertigten Kündigungen unmissverständlich festgelegt.
Regeln für eine Kündigung
Bei einer Kündigung gelten vor allem bestimmte Formvorschriften, die einzuhalten sind, sie muss zwingend schriftlich abgefasst und vom Arbeitgeber mit Unterschrift versehen sein. Mündliche ausgesprochene Kündigungen sind im Regelfall unwirksam. In der Regel muss die Kündigung eine Frist enthalten, deren Länge sich bspw. nach der Dauer der Zugehörigkeit zum Betrieb richtet. Allerdings beischweren Vergehen, wie beispielsweise Diebstahl am Arbeitsplatz kann der Arbeitgeber eine fristlose Kündigung erwirken, die sofort in Kraft tritt.
Bei kleineren Verstößen (wie bspw. persönliche Telefonate, Internetnutzung oder Unpünktlichkeit) sieht das Arbeitsrecht erst einmal das Mittel der Abmahnung vor. Damit soll dem Mitarbeiter die Chance eingeräumt werden dieses Fehlverhalten unverzüglich abzustellen.
Im Grunde sind außerordentliche Kündigungen vom Arbeitgeber durch einen bedeutenden Grund zu begründen.
Wie erwartet gehen die Meinungen über den Schweregrad eines Fehlverhaltens häufig ziemlich auseinander, und das selbst bei den Gerichten. Deswegen ist es sehr angemessen bedenkliche Entlassungen mittels einer Kündigungsschutzklage anzufechten. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht ist für dieses Vorgehen der richtige Partner.