Was versteht man darunter?
Grob gesprochen ist es der Schlüssel zu Ihrer Wertsicherung! Nach den EU-Gebäuderichtlinien kennzeichnet der Energieausweis den Energiebedarf unter Normbedingungen an Gebäuden. Ähnlich dem Kühlschrankpickerl als gebräuchlichen Standard erfolgt die Kennzeichnung des Energieausweises. Dieser bezieht sich bei Gebäuden auf den Strom und Wärmebedarf. Man kann den Energieausweis als eine Art Typenschein für das Haus ansehen. Der Ausweis ermöglicht die Beurteilung der Energieeffizienz eines Gebäudes. Beurteilt werden damit: Gebäudehülle – Lüftung – Heizungsanlage – Warmwasserbereitung und der eingesetzte Energieträger. Darüber hinaus enthält der Energieausweis Empfehlungen für Verbesserungsmaßnahmen, wie man eine weitere höhere Energieklasse erreichen kann die bei einem Neubau zum Standard gehört.
Aus energetischer Sicht wird mit dem Ausweis ein objektiver Vergleich unterschiedlicher Gebäude ermöglicht. Der Energieausweis macht den rechnerischen Energiebedarf sichtbar und weist die Energieeffizienz als Qualitätsmerkmal aus. Für Verwalter oder Hauseigentümer ist der Energieausweis eine sehr wichtige Entscheidungshilfe und Grundlage bei Sanierungen.
Wofür wird ein Energieausweis benötigt?
Bei einer umfassenden Sanierung von einem Neubau – bei einem Verkauf, Verpachtung oder Vermietung von Gebäuden ist der Energieausweis vorzulegen. Beträgt die Nutzfläche eines öffentlichen Gebäudes über 1000 m³, ist der Energieausweis sogar für die Öffentlichkeit sogar sichtbar auszuhängen. Wichtige Details hierzu finden sich in dem Energievorlage-Gesetz von 2012. Jeder Hausbesitzer, der ein Gebäude neu baut, umbaut, verkauft, verpachtet oder vermietet, muss für die Erstellung eines Energieausweises sorgen.
Ab dem Datum der Ausstellung gilt der Energieausweis 10 Jahre. Es macht Sinn, wenn man sich schon im Vorfeld mit dem Thema Energieausweis beschäftigt und für eine vorzeitige Ausstellung sorgt. Gleichzeitig wird der Energieausweis auch als Planungsinstrument zur Errechnung der Sanierungs- und Neubauwerte verwendet.
Was enthält der Energieausweis?
Neben den allgemeinen Daten für Wohngebäude enthält der Energieausweis die Daten für den Warmwasserbedarf, den Heiztechnik-Energiebedarf, den Warmwasser-Wärmebedarf und den Endenergiebedarf, verbunden mit weiteren Empfehlungen für Maßnahmen. Der Energieausweis für Gebäude die keinem Wohnzweck dienen enthält zusätzlich auch noch den Energie und Kühlbedarf für die haustechnischen Anlagen. Der Energieausweis ermöglicht darüber hinaus mehr Vergleichbarkeit, Transparenz und Wettbewerb für Errichter, Planer, Vermieter, Eigentümer, Käufer und Mieter.
Worauf sollte man bei einem Verkauf einer Immobilie achten?
Hauptsächlich Immobilien-Käufer, aber auch Mieter erhalten mit dem Energieausweis einen wirksamen Eindruck über den energetischen Zustand eines Hauses. Darüber hinaus kann der Ausweis Auskunft geben, welche eventuell möglichen Maßnahmen einer Sanierung auf den Besitzer zukommen könnten. Sowohl Kapitalanleger als auch Eigentümer einer selbstgenutzten Immobilie sollten als Vermieter wissen, dass es verschiedene Ausstellungsformen und Arten im Bereich dieser Dokumente gibt. Gerne berät der Immobilienmakler Kolbermoor interessierte Besucher zum Thema.
Wann wird kein Energieausweis verlangt?
Für alle Gebäude, die nach 1977 gebaut wurden und für Gebäude mit mehr als 5 Wohneinheiten, ist diese Regelung nicht bindend. Hier muss lediglich ein Bedarfsausweis erstellt werden, welcher Auskunft über den Energieverbrauch gibt. Die Grundlage der Daten basiert auf die Bausubstanz, sowie der Heizungsanlage eines Hauses. Von einem Gutachter werden die Daten festgestellt. Dieser prüft vor Ort zum Beispiel die dicke der Wände, die Beschaffenheit der verbauten Fenster und den Dämmzustand, als Richtwert gilt eine Temperatur von 20° Celsius.
Die Qual der Wahl – Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?
Der Verbrauchsausweis:
Dieser Ausweis orientiert sich an den vergangenen tatsächlichen Verbrauchsdaten. Errechnet wird der Verbrauchsausweis aus den Daten von mindestens drei Abrechnungsperioden. Die Berechnung gilt für alle Wohneinheiten des Hauses. Es gibt hier keinen Energieausweis für einzelne Wohnungen, nur für das gesamte Haus. Bei der Berechnung müssen längerfristige Leerstände ebenso berechnet werden wie die ortsbedingten Witterungsverhältnisse für die jeweiligen Abrechnungsperioden.
Grundsätzlich gilt: Generell zulässig ist der Verbrauchsausweis für Gebäude mit mindestens 5 Wohneinheiten, sowie alle Wohnhäuser die schon die Verordnung von 1977 einhalten. So ist der Verbrauchsausweis für ein Haus mit weniger als 5 Mieteinheiten nicht zulässig. In diesem Fall gilt nur ein Bedarfsausweis.
Der Bedarfsausweis:
Hier wird der theoretische Energiebedarf lediglich durch einen technischen Gutachter ermittelt. Der Bedarfsausweis wird obligatorisch bei Neubauten ausgestellt. In anderen Fällen ist er verpflichtend, wenn die Gebäude nicht die Vorgaben der Wärmeschutzverordnung aus dem Jahr 1977 einhalten.