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Die Bedeutung der Patientenverfügung

Junge Menschen denken eher nicht über ihre Zukunft im Alter nach. Später wird sich jedoch zeigen, welche Konsequenzen dadurch entstehen können. Spätestens wenn unheilbare Krankheiten auftreten liegt die Entscheidung über die Zukunft des Kranken oftmals unverhofft in den Händen der Angehörigen. Sie müssen die Entscheidung tragen, wie sich das Leben dann gestaltet. Dürfen Maßnahmen getroffen werden, die Gesundheit des Patienten möglicherweise verbessern? Demzufolge steht oftmals die Frage im Raum, ob die Maschinen als letzte lebenserhaltende Maßnahmen angeschaltet bleiben oder sollen sie abgestellt werden?

Dabei handelt es sich um wichtige Punkte, die in einer Patientenverfügung ausführlich geklärt werden sollten. Aus diesem Grund sollte eine Patientenverfügung idealerweise aufgesetzt werden, wenn der Patient selbstständig in der Lage ist diese bei vollem Verstand auszufüllen. So wird die Entscheidung in einem eventuellen Krankheitsfall abgenommen. Viele denken jedoch erst im Alter an eine Patientenverfügung, da sie sich nicht mit dem Thema befassen wollen. Einfacher ist es jedoch, wenn die Verfügung bereits in jungen Jahren ausgefüllt wird, denn oftmals kann es vor allem unerwartet vorkommen, dass beispielsweise durch einen Unfall eine Patientenverfügung zur weiteren Behandlung notwendig wird.

Patientenverfügung
Foto: JacobLund/Bigstock

Die Patientenverfügung auf Zeit

Bei der Patientenverfügung gibt es gesetzliche Regelungen. Diese besagen, dass die Gültigkeit nur auf fünf Jahre festgelegt ist. Somit kann der Patient nach Ablauf dieser Zeit bei Bedarf Veränderungen vornehmen. Dann muss die Patientenverfügung allerdings auch komplett neu aufgesetzt werden. Andernfalls verlängert sich die bestehende Verfügung erneut um fünf Jahre. Es ist ausreichend, wenn die Patientenverfügung handschriftlich verfasst wird. Besser ist nur eine notarielle Beglaubigung. Diese ist jedoch mit zusätzlichen Kosten verbunden.

Die Aufbewahrung einer Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung ist natürlich nur nützlich, wenn insbesondere die Angehörigen den Ort der Aufbewahrung kennen. Sie sollten jederzeit Zugriff zu dem Dokument haben, da sie nur auf dieser Grundlage Entscheidungen treffen dürfen. Idealerweise kann das Dokument bei dem Hausarzt hinterlegt werden. Natürlich eignet sich auch eine Person des Vertrauens. Wenn der Zugang zur Patientenverfügung nicht möglich ist, können die Ärzte auch nicht entsprechend dieser handeln und müssen beispielsweise lebenserhaltende Maßnahmen ergreifen, obwohl der Patient ausdrücklich ein Leben an Maschinen abgelehnt hat.