Vaterschaftstest für Gericht und Jugendamt
Ein Vaterschaftstest auch für die gerichtliche oder behördliche Verwendung kann in einem akkreditierten Privatlabor kosten günstig durchgeführt werden. Damit das Ergebnis gerichtsfest ist, müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt sein: Die Probenentnahme muss durch einen objektiven, unabhängigen Zeugen begleitet und dokumentiert werden. Auch die Einsendung der Proben darf nur durch den Zeugen erfolgen, um spätere Manipulationen auszuschliessen (Stichwort: gefälschter Vaterschaftstest!). Auch erkennen Gerichte einen Test in der Regel nur dann an, wenn neben Vater und Kind auch die Mutter in die Untersuchung einbezogen wurde.
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