
Rückkehr in die Private Krankenversicherung
Vor kurzem hat der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) seine Empfehlung vom Frühjahr 2007 bestätigt, den der PKV zuzuordnenden Nichtversicherten erleichterte Aufnahmemöglichkeiten einzuräumen. Dieser Personenkreis hat seit 1. Juli 2007 das Recht, sich im veränderten Standardtarif der PKV zu versichern. Die Branche erläutert, dass sie über die gesetzlichen Anforderungen hinaus den Nichtversicherten, die sich bis zum 31. Dezember 2007 im Standardtarif versichern, nach einer Wartezeit von drei/acht Monaten auch aktuelle Behandlungen erstattet. Die Vereinbarung von Wartezeiten ist erforderlich, um zu vermeiden, dass sich Personen nur bei Bedarf versichern. Daneben ist die Branche auch bereit, diesen Nichtversicherten erleichterte Bedingungen in der privaten Pflegepflichtversicherung einzuräumen, obschon der Gesetzgeber hier keinerlei Regelungen getroffen hat. Auch in der Pflegeversicherung verzichten die Unternehmen der privaten Krankenversicherung auf Risikozuschläge und begrenzen den Beitrag des Versicherten auf den Höchstbeitrag in der sozialen Pflegeversicherung. Diese Selbstverpflichtung gilt ebenfalls nur gegenüber denjenigen, die sich bis zum 31. Dezember 2007 versichern. Danach gelten die gesetzlichen Bestimmungen, das heißt es müssen risikogerechte Beiträge erhoben werden.
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Quelle:http://www.top-pkv24.de/
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User: tonidresden
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