Minderung der Miete
Mängel in Mietwohnungen sind ein häufiger Streitpunkt zwischen Bewohner und Vermieter. Wenn Schimmel, Baulärm. feuchte Stellen, lärmende Nachbarn, defekte Heizungen und ähnliches die Wohnqualität beeinträchtigen, sollte man zuerst das Gespräch mit dem Vermieter suchen um eine Lösung zu finden. Kommt es zu keiner Einigung und bleiben die Mängel bestehen, darf man die Bruttomiete um einen bestimmten Prozentsatz kürzen. Spezielle
Mietminderungstabellen geben Aufschluss über die im Einzelfall angemessene Kürzung. Im Zweifelsfall sollte man einen Fachanwalt für Mietrecht konsultieren.