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Gutachterverfahren Ärztekammer
Wer durch einen Arzt falsch behandelt oder beraten wurde, sieht oft den letzten Ausweg darin, diesen zu verklagen um zu seinem Recht zu kommen. Die Ärztekammern haben für derartige Probleme spezielle Schlichtungsausschüsse gegründet, die die durchgeführte Behandlung beurteilen. Ist es so, dass der Patient durch die Behandlung einen Schaden erfahren hat oder noch erfahren wird, so hat der Schlichtungsausschuss dafür zu sorgen, dass der Patient dafür entschädigt wird und muss zwischen Patient und Arzt vermitteln. Für den Patienten entstehen jedoch keine Kosten für das ärztliche Gutachten.