Abfindungsanspruch bei Kündigung
Nach vielen Jahren der Betriebszugehörigkeit genießen Arbeitnehmer unter Umständen Bestandsschutz und sollten im Fall einer betriebsbedingten Kündigung die Rechtmäßigkeit der Entlassung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht überprüfen lassen. Wenn der Arbeitgeber nicht freiwillig eine Abfindung anbietet, kann das Einreichen einer Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht den erforderlichen Druck ausüben, um doch noch zu einer außergerichtlichen Einigung, sprich einer Abfindungszahlung, zu kommen. Für die Höhe der Abfindung gilt die Faustregel: Ein halber Monatsverdienst pro Jahr der Betriebszugehörigkeit.
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