Sobald Ihr Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze fällt oder wenn Sie arbeitslos werden, sind Sie grundsätzlich wieder versicherungspflichtig in der GKV. Das heißt, die GKV muss Sie aufnehmen. ...
weiter lesen... Eingetragen am: 30-01-2010 in krankenkassen, krankenversicherung Dieser Favorit ist insgesamt 1 mal gespeichert worden. » |
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