Internetrecht



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Das Internetrecht ist für gewerbliche Web-Nutzer von besonderer Bedeutung

Für die spezifischen Rechtsvorschriften, welche im Zusammenhang mit der Internetnutzung Anwendung finden, hat sich unter Juristen der Begriff „Internetrecht“ durchgesetzt. Dieses inoffizielle Rechtsgebiet befasst sich beispielsweise mit Wettbewerbsverstößen unter Online-Händlern, Urheberrechtsverletzungen durch die unbefugte Verwendung von fremden Bildern und Texten im Internet oder Verstößen gegen das Telemediengesetz durch fehlende Anbieterkennzeichnungen in Blogs. Wer das geltende Recht missachtet, läuft Gefahr sich eine kostenpflichtige Abmahnung durch einen Konkurrenten einzuhandeln. Das Internetrecht hat durch die verstärkte gewerbliche Nutzung des Internets enorm an Bedeutung gewonnen. Einige Kanzleien haben ihren Tätigkeitsschwerpunkt in diesen Bereich verlagert und bieten den zahllosen Abmahnopfern direkt online ihre Hilfe an.

Was tun bei Abmahnungen?

Ein Abmahnung verlangt stets einen schnelle Reaktion. Üblicherweise enthalten die Schreiben eine strafbewehrte Unterlassungserklärung (UE), die den Abgemahnten verpflichtet, den begangenen Verstoß nicht mehr zu wiederholen. Die Unterlassungserklärung ist im Einzelfall binnen der gewünschten Frist zu unterzeichnen, oder gegebenenfalls in modifizierter Form abzugeben. Die Anerkennung der Kostennote sollte tunlichst vermieden werden. Angriff ist häufig die beste Verteidigung. Zu diesem Zweck kann ein Anwalt den Online-Auftritt des Gegners im Hinblick auf Rechtsverstöße durchforsten, und gegebenenfalls eine Gegenabmahnung formulieren.

Der rechtssichere Online-Auftritt

Vorsorge ist selbstverständlich die beste Maßnahme gegen Abmahnungen. Wer im Internet gewerblich tätig werden möchte, ist gut beraten im Vorfeld anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, um seinen Online-Auftritt rechtssicher zu gestalten. Für einen Laien ist die Gesetzeslage im Internetrecht nicht zu durchschauen, zu mal sie durch aktuelle Urteile fortwährenden Veränderungen unterliegt.

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